Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service- Ing.
Thomas Prazsky, Neuseiersbergerstrasse 115, A- 8054
Graz
I. Allgemeines
(1) Die nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Käufer bzw. dem
Werkbesteller mit Erteilung des Auftrages an die Fa. PRESENTO PRAZSKY Best
Promotion Service ausdrücklich anerkannt, auch dann, wenn in seinen
Bestellformularen andere bzw. anders lautende Bedingungen angegeben worden
sind.
(2) Insbesondere wird festgehalten, dass die Fa. PRESENTO PRAZSKY Best
Promotion Service sämtliche Kauf- und Werkverträge nur unter der nachfolgenden
AGB abschließt.
(3) Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der
Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service
(4) Lieferungen erfolgen, unabhängig davon in welcher Form - fernmündlich,
schriftlich, per Faxschreiben, Email oder persönlich - der Auftrag erteilt
wurde, ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf
Grund der jeweils von der Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service
erstellten, aktuellen und als verbindlich erklärten Preise.
(5) Alle Preise verstehen sich in EURO ohne MwSt. ab Lager Graz.
(6) Sämtliche Preisangaben beruhen auf den derzeitigen
Wechselkursen und ändern sich mit diesen. Die Lieferangaben der Fa. PRESENTO
PRAZSKY Best Promotion Service sind nur soweit verbindlich, als durch
Vorlieferanten oder den Kunden selbst, keine Verzögerung entstehen.
(7) Lieferverträge werden ausschließlich unter den angeführten AGB und
Lieferbedingungen der Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service
abgeschlossen.
II. ANGEBOTE
(1) Sämtliche Angebote sind freibleibend - Muster sind unverbindlich
(2) Beschreibungen und angegebene Maße sind ungefähr
(3) Anders lautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
III. LIEFERBEDINGUNGEN
(1) Die Liefertermine, seien sie vom Käufer oder Werkbesteller vorgeschrieben
Oder Werkunternehmer genannt, gelten nur annähernd, ohne Verbindlichkeit.
(2) Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer bzw. dem Werkbesteller keinen
Anspruch auf 2Schadenersatz.
(3) Bei Lieferverzug ist durch den Käufer bzw. Werkbesteller eine angemessene
Nachfrist zu bewilligen. Lieferungen in Teilpartien ist
grundsätzlich gestattet - Teillieferungen gelten als selbstständige Geschäfte.
(4) Differenzen hieraus heben den unerfüllten Teil des Kaufvertrages nicht auf.
Eine produktionsbedingte Mehr - oder Minderlieferung von bis zu 10% muss
akzeptiert werden.
(5) Sollte der Auftrag trotz Auftragsbestätigung nicht zur Durchführung
kommen, werden 25% Stornogebühren (vom Auftragswert) verrechnet.
IV. VERSAND
(1) Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw.
des Werkbestellers.
(2) Sofern nicht besondere Versandvorschriften erteilt werden, erfolgt der
Versand stets nach unserem Ermessen.
(3) Die Lieferungen erfolgen ab Lager Graz, sofern vertraglich nicht andere
Vereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen zu Ihrer Gültigkeit jedoch der
Schriftform.
(4) Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und zu Lasten des
Käufers.
(5) Bei gewünschten Express Sendungen werden dem Kunden die damit verbundenen
Kosten in Rechnung gestellt.
V. RÜCKTRITTSRECHT
(1) Der Verkäufer wird von seiner Lieferverpflichtungen frei, wenn Zweifel
hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, z.B. wegen Scheck oder
Wechselprotest Klagen von dritter Seite entstehen. Das gleiche gilt wenn der
Käufer mit Zahlungen aus früheren Lieferungen im Verzug ist.
VI. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
(1) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist Graz.
(2) Für allfällige Streitigkeiten aus Kaufverträgen unterwerfen sich beide
Vertragsteile dem Gerichtsstand des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz.
VII. ARTIKELFARBEN UND VOM WERKBESTELLER BEIGESTELLTE WAREN
(1) Produktionsbedingt kann es fallweise zu geringfügigen Farbabweichungen bei
einzelnen Artikeln gegenüber den Musterlieferungen kommen. Für diesbezügliche
Farbabweichungen wird seitens der Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service
jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
(2) Für den Fall, dass dem Werkunternehmer vom Werkbesteller oder in dessen
Auftrag von einem Dritten zu bedruckende oder in anderer Weise zu bearbeitendes
Grundmaterial ( Werbetextilien, Werbeartikel etc.) bereitgestellt wird, trifft
den Werkbesteller die alleinige Verantwortung und Haftung für Stückzahl,
ordnungsgemäße Beschaffenheit und homogene Qualität des Grundmaterials, sowie
für dessen Verarbeitungstauglichkeit.
(3) Seitens des Werkunternehmers wird jegliche Haftung für Schäden und
Folgeschäden, die auf die inhomogene Qualität des Grundmaterials bzw. dessen
vollständige oder teilweise Fehlerhaftigkeit oder Prozesstauglichkeit
zurückzuführen ist, ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Insbesondere schließt der Werkunternehmer jegliche Haftung für Schäden, die
sich als Folge von Qualitätsmängeln am Grundmaterial im Rahmen des
Bearbeitungsprozesses am Grundmaterial selbst ergeben, ausschließlich aus.
(5) Für den Fall, dass das vom Werkbesteller oder von einem Dritten
beigestellte Grundmaterial sich gänzlich oder teilweise als
verarbeitungstauglich erweist, räumt der Werkbesteller das Recht ein, gegen
Vorausinkasso auf Kosten des Werkbesteller das unter Erfüllung des Auftrages
das erforderliche Material zu beschaffen bzw. ihm im Rahmen des erteilten
Werkauftrages zusätzlich zum vereinbarten Werklohn die Materialkosten sowie die
zusätzlich entstandenen Manipulationskosten zu verrechnen.
(6) Der Werkunternehmen ist bemüht den allenfalls vereinbarten Liefertermin
einzuhalten. Lieferverzögerungen, welche sich durch eine derartige
Materialbeschaffung seitens des Werkunternehmers ergeben, fallen ausschließlich
in die Risikosphäre des Werkbestellers, weshalb der Werkbesteller für einen
solchen Fall auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art,
sowie auf die Einrede der nicht fristgerechten bzw. verspäteten Lieferungen
verzichtet.
VIII. BEDRUCKUNG - DRUCKUNTERLAGEN - AUFDRUCKE
(1) Für die Bedruckung der entsprechenden Artikel sind vom Kunden die
Unterlagen beizustellen und so vorzubereiten, dass sowohl die Art der
Bedruckung, Größe des Aufdrucks, Platzierung und Farbangaben exakt definiert
sind.
(2) Bei Übermittlung auf elektronischen Weg sind unsere Vorgaben - Format etc -
unbedingt einzuhalten. Für Verzögerungen und anfallende Kosten aus mangelhaft
übermittelten Daten sind wir nicht haftbar, Bearbeitungskosten durch uns oder
durch Dritte werden von uns verrechnet.
(3) Es bleibt der Firma PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service vorbehalten
Aufträge durch den Werkbesteller zurückzuweisen, wenn die entsprechenden Daten
für die Weiterbearbeitung nicht zum vereinbarten Termin einlangen. Dadurch
entstehende Mehrkosten für Kurier oder Expressdienste werden dem Auftraggeber
weiterverrechnet.
(4) Notwendige Datenträger, Klischees, Siebe oder sonstige technische
Voraussetzungen zur Bedruckung, Bestickung, Beflockung oder sonstige Veredelung
von Waren, bleiben in unserem Eigentum.
(5) Sämtliche veredelte Waren, durch Bedruckung, Bestickung, Beflockung oder
andere Verfahren, sind nach unseren Anweisungen zu behandeln. Schäden aus
unsachgemäßer Behandlung werden vom Werkunternehmer nicht ersetzt und heben andere erteilten Auftrag nicht auf.
IX. MÄNGELRÜGEN
(1) Beanstandungen können nur innerhalb von 5 Tagen
nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden.
(2) Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben.
(3) Rechtzeitig schriftlich gerügte Mängel berechtigen den Käufer bzw.
Werkbesteller nicht zur Minderung.
(4) Der Verkäufer bzw. Werkunternehmer behält das Recht vor,
Minderungsanspruche dadurch abzuwenden, dass er nach
seiner Wahl gegen Rückgabe der bemängelten Ware, mängelfrei Ersatzware liefert.
(5) Weitere über den o.a. Austausch hinausgehende
weiteren Ersatzansprüche auf Grund welcher Rechtsvorschrift auch immer, werden
ausdrücklich ausgeschlossen.
X. WARENRÜCKSENDUNGEN UND UMTAUSCH
(1) Warenrücksendungen können nur mit Einverständnis der Fa. PRESENTO PRAZSKY
Best Promotion Service und unter Angabe der Rechnungsnummer ( Lieferschein)
erfolgen - im anderen Fall behält sich die Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion
Service vor, die Annahme der Ware zu verweigern.
(2) Wenn die Rücksendung nicht auf Grund einer berechtigten und fristgerechten
Reklamation erfolgt, behält sich die Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion
Service das Recht zur Verrechnung einer Manipulationsgebühr von 25% des
Warenverkaufspreises vor.
(3) Ein Umtausch kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
Die Zurückgegebene Ware muss sich in einem einwandfreien, verkaufsfähigen
Zustand befinden.
(4) Eventuelle Fracht und Portokosten, sowie Kosten für die Neuverpackung gehen
grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
(5) Vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen sind sämtliche Waren die im Rahmen
eines Werkauftrages durch den Werkunternehmer im Auftrage des Kunden zu
bedrucken bzw. in irgendeiner Art zu bearbeiten sind.
XI. EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bzw. des
Werkunternehmers bis der Käufer bzw. der Werkbesteller den Kaufpreis bzw. den
Werklohn und alle sonstigen Nebenanforderungen des Verkäufers bzw.
Werkunternehmers zur Gänze beglichen hat.
(2) Die Veräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr ist gestattet, jedoch darf
die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers bzw. Werkunternehmers weder verpfändet
noch sicherungshalber übereignet werden.
XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Für den Fall, dass eine der vorangeführten
Verkaufs und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig ist, wird die Geltung der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.