Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service- Ing. Thomas Prazsky, Hauptstraße 25/1, A- 8071 Hausmannstätten

I. Allgemeines
(1) Die nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Käufer bzw. dem Werkbesteller mit Erteilung des Auftrages an die Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service ausdrücklich anerkannt, auch dann, wenn in seinen Bestellformularen andere bzw. anders lautende Bedingungen angegeben worden sind.
(2) Insbesondere wird festgehalten, dass die Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service sämtliche Kauf- und Werkverträge nur unter der nachfolgenden AGB abschließt.
(3) Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service
(4) Lieferungen erfolgen, unabhängig davon in welcher Form - fernmündlich, schriftlich, per Faxschreiben, Email oder persönlich - der Auftrag erteilt wurde, ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf Grund der jeweils von der Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service erstellten, aktuellen und als verbindlich erklärten Preise.
(5) Alle Preise verstehen sich in EURO ohne MwSt. ab Lager Graz.

(6) Sämtliche Preisangaben beruhen auf den derzeitigen Wechselkursen und ändern sich mit diesen. Die Lieferangaben der Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service sind nur soweit verbindlich, als durch Vorlieferanten oder den Kunden selbst, keine Verzögerung entstehen.
(7) Lieferverträge werden ausschließlich unter den angeführten AGB und Lieferbedingungen der Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service abgeschlossen.

II. ANGEBOTE
(1) Sämtliche Angebote sind freibleibend - Muster sind unverbindlich
(2) Beschreibungen und angegebene Maße sind ungefähr
(3) Anders lautende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung

III. LIEFERBEDINGUNGEN
(1) Die Liefertermine, seien sie vom Käufer oder Werkbesteller vorgeschrieben Oder Werkunternehmer genannt, gelten nur annähernd, ohne Verbindlichkeit.
(2) Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer bzw. dem Werkbesteller keinen Anspruch auf 2Schadenersatz.
(3) Bei Lieferverzug ist durch den Käufer bzw. Werkbesteller eine angemessene Nachfrist zu bewilligen. Lieferungen in Teilpartien ist grundsätzlich gestattet - Teillieferungen gelten als selbstständige Geschäfte.
(4) Differenzen hieraus heben den unerfüllten Teil des Kaufvertrages nicht auf. Eine produktionsbedingte Mehr - oder Minderlieferung von bis zu 10% muss akzeptiert werden.

(5) Sollte der Auftrag trotz Auftragsbestätigung nicht zur Durchführung kommen, werden 25% Stornogebühren (vom Auftragswert) verrechnet.

IV. VERSAND
(1) Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers bzw. des Werkbestellers.
(2) Sofern nicht besondere Versandvorschriften erteilt werden, erfolgt der Versand stets nach unserem Ermessen.
(3) Die Lieferungen erfolgen ab Lager Graz, sofern vertraglich nicht andere Vereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen zu Ihrer Gültigkeit jedoch der Schriftform.
(4) Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und zu Lasten des Käufers.
(5) Bei gewünschten Express Sendungen werden dem Kunden die damit verbundenen Kosten in Rechnung gestellt. 

V. RÜCKTRITTSRECHT
(1) Der Verkäufer wird von seiner Lieferverpflichtungen frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, z.B. wegen Scheck oder Wechselprotest Klagen von dritter Seite entstehen. Das gleiche gilt wenn der Käufer mit Zahlungen aus früheren Lieferungen im Verzug ist.

VI. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
(1) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist Graz.
(2) Für allfällige Streitigkeiten aus Kaufverträgen unterwerfen sich beide Vertragsteile dem Gerichtsstand des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz.

VII. ARTIKELFARBEN UND VOM WERKBESTELLER BEIGESTELLTE WAREN
(1) Produktionsbedingt kann es fallweise zu geringfügigen Farbabweichungen bei einzelnen Artikeln gegenüber den Musterlieferungen kommen. Für diesbezügliche Farbabweichungen wird seitens der Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
(2) Für den Fall, dass dem Werkunternehmer vom Werkbesteller oder in dessen Auftrag von einem Dritten zu bedruckende oder in anderer Weise zu bearbeitendes Grundmaterial ( Werbetextilien, Werbeartikel etc.) bereitgestellt wird, trifft den Werkbesteller die alleinige Verantwortung und Haftung für Stückzahl, ordnungsgemäße Beschaffenheit und homogene Qualität des Grundmaterials, sowie für dessen Verarbeitungstauglichkeit.
(3) Seitens des Werkunternehmers wird jegliche Haftung für Schäden und Folgeschäden, die auf die inhomogene Qualität des Grundmaterials bzw. dessen vollständige oder teilweise Fehlerhaftigkeit oder Prozesstauglichkeit zurückzuführen ist, ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Insbesondere schließt der Werkunternehmer jegliche Haftung für Schäden, die sich als Folge von Qualitätsmängeln am Grundmaterial im Rahmen des Bearbeitungsprozesses am Grundmaterial selbst ergeben, ausschließlich aus.
(5) Für den Fall, dass das vom Werkbesteller oder von einem Dritten beigestellte Grundmaterial sich gänzlich oder teilweise als verarbeitungstauglich erweist, räumt der Werkbesteller das Recht ein, gegen Vorausinkasso auf Kosten des Werkbesteller das unter Erfüllung des Auftrages das erforderliche Material zu beschaffen bzw. ihm im Rahmen des erteilten Werkauftrages zusätzlich zum vereinbarten Werklohn die Materialkosten sowie die zusätzlich entstandenen Manipulationskosten zu verrechnen.
(6) Der Werkunternehmen ist bemüht den allenfalls vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Lieferverzögerungen, welche sich durch eine derartige Materialbeschaffung seitens des Werkunternehmers ergeben, fallen ausschließlich in die Risikosphäre des Werkbestellers, weshalb der Werkbesteller für einen solchen Fall auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, sowie auf die Einrede der nicht fristgerechten bzw. verspäteten Lieferungen verzichtet.

VIII. BEDRUCKUNG - DRUCKUNTERLAGEN - AUFDRUCKE
(1) Für die Bedruckung der entsprechenden Artikel sind vom Kunden die Unterlagen beizustellen und so vorzubereiten, dass sowohl die Art der Bedruckung, Größe des Aufdrucks, Platzierung und Farbangaben exakt definiert sind.
(2) Bei Übermittlung auf elektronischen Weg sind unsere Vorgaben - Format etc - unbedingt einzuhalten. Für Verzögerungen und anfallende Kosten aus mangelhaft übermittelten Daten sind wir nicht haftbar, Bearbeitungskosten durch uns oder durch Dritte werden von uns verrechnet.
(3) Es bleibt der Firma PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service vorbehalten Aufträge durch den Werkbesteller zurückzuweisen, wenn die entsprechenden Daten für die Weiterbearbeitung nicht zum vereinbarten Termin einlangen. Dadurch entstehende Mehrkosten für Kurier oder Expressdienste werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.
(4) Notwendige Datenträger, Klischees, Siebe oder sonstige technische Voraussetzungen zur Bedruckung, Bestickung, Beflockung oder sonstige Veredelung von Waren, bleiben in unserem Eigentum.
(5) Sämtliche veredelte Waren, durch Bedruckung, Bestickung, Beflockung oder andere Verfahren, sind nach unseren Anweisungen zu behandeln. Schäden aus unsachgemäßer Behandlung werden vom Werkunternehmer nicht ersetzt und heben andere erteilten Auftrag nicht auf.

IX. MÄNGELRÜGEN
(1) Beanstandungen können nur innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden.
(2) Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben.
(3) Rechtzeitig schriftlich gerügte Mängel berechtigen den Käufer bzw. Werkbesteller nicht zur Minderung.
(4) Der Verkäufer bzw. Werkunternehmer behält das Recht vor, Minderungsanspruche dadurch abzuwenden, dass er nach seiner Wahl gegen Rückgabe der bemängelten Ware, mängelfrei Ersatzware liefert.
(5) Weitere über den o.a. Austausch hinausgehende weiteren Ersatzansprüche auf Grund welcher Rechtsvorschrift auch immer, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

X. WARENRÜCKSENDUNGEN UND UMTAUSCH
(1) Warenrücksendungen können nur mit Einverständnis der Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service und unter Angabe der Rechnungsnummer ( Lieferschein) erfolgen - im anderen Fall behält sich die Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service vor, die Annahme der Ware zu verweigern.
(2) Wenn die Rücksendung nicht auf Grund einer berechtigten und fristgerechten Reklamation erfolgt, behält sich die Fa. PRESENTO PRAZSKY Best Promotion Service das Recht zur Verrechnung einer Manipulationsgebühr von 25% des Warenverkaufspreises vor.
(3) Ein Umtausch kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Die Zurückgegebene Ware muss sich in einem einwandfreien, verkaufsfähigen Zustand befinden.
(4) Eventuelle Fracht und Portokosten, sowie Kosten für die Neuverpackung gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
(5) Vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen sind sämtliche Waren die im Rahmen eines Werkauftrages durch den Werkunternehmer im Auftrage des Kunden zu bedrucken bzw. in irgendeiner Art zu bearbeiten sind.

XI. EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers bzw. des Werkunternehmers bis der Käufer bzw. der Werkbesteller den Kaufpreis bzw. den Werklohn und alle sonstigen Nebenanforderungen des Verkäufers bzw. Werkunternehmers zur Gänze beglichen hat.
(2) Die Veräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr ist gestattet, jedoch darf die Ware ohne Zustimmung des Verkäufers bzw. Werkunternehmers weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden.

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Für den Fall, dass eine der vorangeführten Verkaufs und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig ist, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.